- Flaggentrauer
- Flaggentrauer,Bezeugung der Trauer durch die halbstocks (halbmast) gesetzte oder mit Trauerflor versehene Flagge. Persönliche Flaggen (Standarten, Kommando- oder Rangabzeichen) werden nur beim Ableben des zu deren Führung Berechtigten bis zu dessen Beisetzung halbstocks gesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.